EU-Taxonomie - Ziele und Kriterien

Die EU-Taxonomie ist ein Regelwerk der Europäischen Union, das Kriterien für die Klassifizierung wirtschaftlicher Aktivitäten hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen festlegt. Ziel ist es, Unternehmen zu helfen, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen transparent zu gestalten und nachhaltige Investitionen zu fördern.

Alles, was Sie über die EU-Taxonomie wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

EU-Taxonomie Verordnung und Nachhaltigkeit


Die EU-Taxonomie-Verordnung wurde im Juni 2020 verabschiedet und trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Verordnung legt sechs Umweltziele fest, die durch wirtschaftliche Aktivitäten erreicht werden sollen:

  • Klimaschutz

  • Anpassung an den Klimawandel

  • Nachhaltige Nutzung von Wasser und Meeresressourcen

  • Kreislaufwirtschaft

  • Vermeidung von Umweltverschmutzung

  • Schutz der biologischen Vielfalt

Unternehmen, die nachweisen können, dass ihre Aktivitäten einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem dieser Umweltziele leisten, gelten als "ökologisch nachhaltig".

Ziele der EU-Taxonomie


Die Ziele der EU-Taxonomie sind klar definiert und messbar. Sie sollen dazu beitragen, die Umweltauswirkungen von Unternehmen zu reduzieren und die EU bis 2050 klimaneutral zu machen:

  • Nachhaltigkeit transparenter zu machen: Die EU-Taxonomie soll Unternehmen dabei helfen, ihre Nachhaltigkeitsbemühungen transparenter zu gestalten und zu kommunizieren. Dies soll dazu beitragen, dass Investoren und andere Stakeholder fundierte Entscheidungen über nachhaltige Investitionen treffen können.

  • Investitionen in nachhaltige Aktivitäten zu fördern: Die EU-Taxonomie soll dazu beitragen, Investitionen in nachhaltige Aktivitäten zu fördern. Dies soll dazu beitragen, die EU-Ziele für Nachhaltigkeit zu erreichen, wie z. B. die Klimaneutralität bis 2050.

  • Einen gemeinsamen Rahmen für nachhaltiges Wirtschaften zu schaffen: Die EU-Taxonomie soll einen gemeinsamen Rahmen für nachhaltiges Wirtschaften in der EU schaffen. Dies soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und den europäischen Green Deal voranzutreiben.

CSRD und EU-Taxonomie


Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine weitere wichtige EU-Richtlinie, die sich mit Nachhaltigkeit befasst. Die CSRD legt ab 2024 neue Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen fest.

Unternehmen, die der CSRD unterliegen, müssen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung an die EU-Taxonomie anpassen. Das bedeutet, dass sie ihre Aktivitäten anhand der EU-Taxonomiekriterien bewerten und dokumentieren müssen.

Die sich ständig verändernde Landschaft der EU-Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung kann für Unternehmen entmutigend sein, insbesondere angesichts der bevorstehenden Verschärfung der Anforderungen ab 2024. Da die Vorschriften immer strenger werden, brauchen Unternehmen eine zuverlässige und skalierbare Lösung, um ihre Nachhaltigkeitsdaten effektiv zu verwalten.

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Ab wann gilt die EU-Taxonomie?


Die EU-Taxonomie ist ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen verpflichtend, die Finanzinstrumente emittieren oder vertreiben. Für andere Unternehmen gilt die EU-Taxonomie ab dem 1. Januar 2026.

Anwendung und Anforderungen der EU-Taxonomie


Die EU-Taxonomie gilt für eine Vielzahl von Wirtschaftstätigkeiten. Die Anforderungen an die Klassifizierung einer Tätigkeit als "ökologisch nachhaltig" sind jedoch unterschiedlich hoch.

Für einige Aktivitäten gelten einfache Anforderungen, die sich an den technischen Standards der EU orientieren. Für andere Aktivitäten sind komplexere Anforderungen zu erfüllen, die sich an den wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Umweltauswirkungen von Wirtschaftstätigkeiten orientieren.

Berichtspflicht und Berichterstattung


Unternehmen, die der EU-Taxonomie unterliegen, müssen über ihre Umsetzung der EU-Taxonomie berichten. Die Berichtspflicht gilt für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die an die CSRD angepasst werden muss.

Die Berichterstattung muss bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter:

  • Eine Beschreibung der Art und Weise, wie die EU-Taxonomie angewendet wird

  • Eine Bewertung der Umweltauswirkungen der Aktivitäten des Unternehmens

  • Eine Erklärung, warum die Aktivitäten als "ökologisch nachhaltig" eingestuft werden

Welche Unternehmen sind betroffen?


Die EU-Taxonomie gilt für alle Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind oder Finanzinstrumente emittieren oder vertreiben.

Die folgenden Unternehmen sind in der Regel von der EU-Taxonomie betroffen:

  • Unternehmen, die börsennotiert sind

  • Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 20 Millionen Euro

  • Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern

Fazit zur EU-Taxonomie


Die EU-Taxonomie ist ein wichtiges Regelwerk, das die Nachhaltigkeit von Unternehmen in der Europäischen Union vorantreiben soll. Die Anforderungen der EU-Taxonomie sind komplex und können für Unternehmen eine Herausforderung darstellen.

Unternehmen, die von der EU-Taxonomie betroffen sind, sollten sich frühzeitig über die Anforderungen informieren und sich darauf vorbereiten.

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